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Fiktive Sanierungskosten: Steuerhinterziehung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 14. Mai 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Wer bei der Steuererklärung für Grundstückgewinn fiktive Rechnungen für eine angebliche Sanierung der Liegenschaft (die jedoch nie durchgeführt wurde) als wertvermehrende Kosten deklariert, begeht eine versuchte Steuerhinterziehung.



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