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Fristablauf Kostenvorschuss: Missverständliche Behördenauskunft irrelevant

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 5. Juni 2005
  • 1 Min. Lesezeit

Frist Kostenvorschuss: Irrtümliche oder missverständliche Auskünfte der Behörden nach abgelaufener Frist zur Bezahlung können nicht kausal sein für die Nichtbezahlung. Wird der Kostenvorschuss nach Ablauf der Frist geleistet, ist ein Nichteintretensentscheid trotz irrtümlicher oder missverständlicher Auskünfte in keiner Weise zu beanstanden.



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