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Gemeinnützigkeitssteuerbefreiung bei Verwendung eines Drittels des Gewinns

10. Dez. 2015
1 Min. Lesezeit

Die Bedingungen für eine Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit sind erfüllt, wenn ca. 1/3 des Gewinns den statutarisch vorgesehenen gemeinnützigen Zwecken zugeflossen ist.



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