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Gevestete Mitarbeiteroptionen als ausserordentliches Einkommen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 21. Mai 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Einkommen aus gevesteten Mitarbeiteroptionen stellt ausserordentliches Einkommen dar, welches in der Bemessungslücke einer Jahressteuer unterliegt. Praxiswechsel der ESTV im Jahr 1997 zum Besteuerungszeitpunkt als zulässig erkannt.



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