Gevestete Mitarbeiteroptionen als ausserordentliches Einkommen
- Michal Sosnecki
- 21. Mai 2003
- 1 Min. Lesezeit
Einkommen aus gevesteten Mitarbeiteroptionen stellt ausserordentliches Einkommen dar, welches in der Bemessungslücke einer Jahressteuer unterliegt. Praxiswechsel der ESTV im Jahr 1997 zum Besteuerungszeitpunkt als zulässig erkannt.