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Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel trotz Eigengebrauch

  • 2. Apr. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Beim Erwerb einer unüberbauten Parzelle mit anschliessender Konzeption einer Terassensiedlung kann gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel vorliegen. Diesfalls unterliegt auch der Eigengebrauch einer Wohnung und die Schenkung einer Wohnung an die Tochter der Einkommenssteuer infolge Überfürhung ins Privatvermögen



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