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Gewinn aus Bauzonenverkauf unterliegt Einkommenssteuer

  • 28. März 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Wird ein unbebautes und in der Bauzone gelegenes landwirtschaftliches Grundstück verkauft, unterliegt der Gewinn daraus der Einkommens- und nicht der Grundstückgewinnsteuer. Allfällige an die Miterben auszurichtende Gewinnanteilsrechte können nicht als Aufwand abgezogen werden.



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