Gewinne aus aktiver Vermögensbewirtschaftung sind Einkommen
22. Dez. 2004
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Als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gelten nämlich auch die Gewinne aus der Veräusserung von Vermögensgegenständen, wenn sie in einer über die schlichte Vermögensverwaltung hinausgehenden Tätigkeit erzielt werden.