Glaubhaftmachung genügt für Sicherstellungsverfügung
- Michal Sosnecki
- 30. Okt. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Die Steuerverwaltung muss für den Erlass einer Sicherstellungsverfügung lediglich glaubhaft machen, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Das Regelmass der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit ist nicht erforderlich.