Steuertarif: Die bernische Regelung, welche allein erziehende Eltern - gleichgültig ob diese im Konkubinat leben oder nicht - einem anderen Tarif als die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten unterstellt, ist als harmonisierungswidrig zu bezeichnen.Es ist genau die gleiche Ermässigung zuzustehen wie den gemeinsam steuerpflichtigen Ehegatten.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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