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Hauptsteuerdomizil bei gemeinsam bewohnter Wohnung mit Lebenspartner

  • 29. Apr. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Steuerrechtlicher Wohnsitz: Bewohnt eine über dreissigjährige steuerpflichtige Person gemeinsam mit dem Lebenspartner eine Wohnung, so bildet dieser Umstand in der Regel hinreichend Anlass, das Hauptsteuerdomizil an diesem Ort anzunehmen.



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