Hauptsteuerdomizil bei gemeinsam bewohnter Wohnung mit Lebenspartner
- Thanusiya Wimalanathan
- 29. Apr. 2008
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Steuerrechtlicher Wohnsitz: Bewohnt eine über dreissigjährige steuerpflichtige Person gemeinsam mit dem Lebenspartner eine Wohnung, so bildet dieser Umstand in der Regel hinreichend Anlass, das Hauptsteuerdomizil an diesem Ort anzunehmen.