Doppelbesteuerung: Bei einer Person, die eine unselbständige Erwerbstätigkeit in leitender Stellung ausübt, befindet sich das Hauptsteuerdomizil am Arbeitsort, wenn diese Person an den Wochenenden und in der Freizeit zu ihrer Familie zurückkehrt; am Aufenthaltsort der Familie besteht ein sekundärer Steuerwohnsitz.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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