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AutorenbildMichal Sosnecki

Hauptsteuerdomizil bei leitender Anstellung am Arbeitsort

Doppelbesteuerung: Bei einer Person, die eine unselbständige Erwerbstätigkeit in leitender Stellung ausübt, befindet sich das Hauptsteuerdomizil am Arbeitsort, wenn diese Person an den Wochenenden und in der Freizeit zu ihrer Familie zurückkehrt; am Aufenthaltsort der Familie besteht ein sekundärer Steuerwohnsitz.



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