Herabsetzungsgesuch im Kanton Aargau innerhalb 90-Tage-Frist stellen7. Juli 20151 Min. LesezeitDas gemäss Steuergesetz des Kantons Aargau vorgesehene Herabsetzungsgesuch ist innert der für Revisionen vorgesehenen Frist von 90 Tagen zu stellen.Weiterlesen
Altersrente: Aufschub trotz Invalidenrente möglichAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Anrechnung von Zwischenverdienst im AVIGZwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Gesonderte Besteuerung von LiquidationsgewinnenLiquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).