Honorarforderung als steuerbares Einkommen
- Thanusiya Wimalanathan

- 5. März 2008
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Die Beschwerdeführerin hat ihre Arbeiten nicht als Angestellte einer AG, sondern als Selbständigerwerbstätige ausgeführt. Die Honorarforderung stand daher ihr zu und stellte steuerbares Einkommen dar.