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Honorarforderung als steuerbares Einkommen

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 5. März 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Die Beschwerdeführerin hat ihre Arbeiten nicht als Angestellte einer AG, sondern als Selbständigerwerbstätige ausgeführt. Die Honorarforderung stand daher ihr zu und stellte steuerbares Einkommen dar.



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