Invalidenrentenanspruch als steuerbares Einkommen trotz Direktzahlung an Sozialdienst
- Michal Sosnecki
- 25. Jan. 2011
- 1 Min. Lesezeit
Durch den Erwerb eines Rechtsanspruches auf eine Invalidenrente fliesst dem Steuerpflichtigen steuerbares Einkommen zu. Daran ändert nichts, wenn ein (grösserer) Teil der Renten direkt an den Sozialdienst – zur Rückerstattung von vorgeschossenen Sozialhilfebeträgen - überwiesen wird.