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Invalidenrentenanspruch als steuerbares Einkommen trotz Direktzahlung an Sozialdienst

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 25. Jan. 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Durch den Erwerb eines Rechtsanspruches auf eine Invalidenrente fliesst dem Steuerpflichtigen steuerbares Einkommen zu. Daran ändert nichts, wenn ein (grösserer) Teil der Renten direkt an den Sozialdienst – zur Rückerstattung von vorgeschossenen Sozialhilfebeträgen - überwiesen wird.



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