Wird anlässlich der vorzeitigen Pensionierung eine vertraglich vereinbarte Kapitalabfindung als Belohnung für die langjährige Treue ausbezahlt, dient diese nicht der Vorsorge und kann deshalb nicht zum Vorsorgetarif besteuert werden.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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