Kapitalabfindung bei Pensionierung: Kein Vorsorgetarif
- Michal Sosnecki
- 26. Sept. 2017
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Wird anlässlich der vorzeitigen Pensionierung eine vertraglich vereinbarte Kapitalabfindung als Belohnung für die langjährige Treue ausbezahlt, dient diese nicht der Vorsorge und kann deshalb nicht zum Vorsorgetarif besteuert werden.