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Kapitalabfindung bei Pensionierung: Kein Vorsorgetarif

  • 25. Sept. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Wird anlässlich der vorzeitigen Pensionierung eine vertraglich vereinbarte Kapitalabfindung als Belohnung für die langjährige Treue ausbezahlt, dient diese nicht der Vorsorge und kann deshalb nicht zum Vorsorgetarif besteuert werden.



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