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AutorenbildMichal Sosnecki

Kapitalabfindung bei Pensionierung: Kein Vorsorgetarif

Wird anlässlich der vorzeitigen Pensionierung eine vertraglich vereinbarte Kapitalabfindung als Belohnung für die langjährige Treue ausbezahlt, dient diese nicht der Vorsorge und kann deshalb nicht zum Vorsorgetarif besteuert werden.



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