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Kapitalgewinn bei Vertragsabschluss realisiert, nicht bei Grundbucheintrag

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 31. März 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Kapitalgewinn aus Veräusserung einer Geschäftsliegenschaft wird im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages und nicht erst mit dem Grundbucheintrag realisiert.



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