Kapitalgewinn bei Vertragsabschluss realisiert, nicht bei Grundbucheintrag
- Michal Sosnecki
- 31. März 2003
- 1 Min. Lesezeit
Kapitalgewinn aus Veräusserung einer Geschäftsliegenschaft wird im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages und nicht erst mit dem Grundbucheintrag realisiert.