Kapitalleistungszufluss: Fälligkeit statt Auszahlung entscheidend
14. Dez. 2007
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Als Zuflusszeitpunkt einer Kapitalleistung aus beruflicher Vorsorge gilt nicht die tatsächliche Auszahlung, sondern der ursprüngliche Fälligkeitstermin, welcher nach dem BVG ermittelt wird.