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Kapitalsteuer als Konkursforderung, keine Massenschuld

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 19. Feb. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Die Kapitalsteuer ist eine gewöhnliche Konkursforderung und nicht eine Massenschuld. Dies gilt bei einem Konkurs wie auch bei einer Nachlassstundung.



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