Kein Abschreibungsrecht wegen Vorkaufsrecht zum Ertragswert
- Thanusiya Wimalanathan
- 5. Okt. 2004
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Bäuerliches Bodenrecht: Wenn dem Sohn nach den einschlägigen Bestimmungen ein Vorkaufsrecht zum (unter dem Buchwert liegenden) Ertragswert zusteht, stellt dies keine Wertverminderung dar und es sind keine entsprechenden ausserordentlichen Abschreibungen zulässig.