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Kein Abschreibungsrecht wegen Vorkaufsrecht zum Ertragswert

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 5. Okt. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Bäuerliches Bodenrecht: Wenn dem Sohn nach den einschlägigen Bestimmungen ein Vorkaufsrecht zum (unter dem Buchwert liegenden) Ertragswert zusteht, stellt dies keine Wertverminderung dar und es sind keine entsprechenden ausserordentlichen Abschreibungen zulässig.



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