Kein Abzug der LL.M.-Kosten als WeiterbildungskostenMichal Sosnecki15. Nov. 20111 Min. LesezeitEin Rechtsanwalt kann die Kosten eines LL.M.-Studienganges in der Höhe von über Fr. 70'000 nicht als Weiterbildungskosten abziehen.Weiterlesen
Altersrente: Aufschub trotz Invalidenrente möglichAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Anrechnung von Zwischenverdienst im AVIGZwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Gesonderte Besteuerung von LiquidationsgewinnenLiquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).