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Kein Abzug für Telefonkosten psychologischer Betreuung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 7. Juni 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Die Telefonkosten für die psychologische Betreuung über eine 0901- Nummer können nicht als Krankheitskosten zum Abzug gebracht werden. Dies, weil die „Behandlung“ untauglich und im konkreten Fall die Kosten (Fr. 65'000.-) unverhältnismässig hoch sind.



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