Kein Abzug für Telefonkosten psychologischer Betreuung
- Thanusiya Wimalanathan
- 7. Juni 2004
- 1 Min. Lesezeit
Die Telefonkosten für die psychologische Betreuung über eine 0901- Nummer können nicht als Krankheitskosten zum Abzug gebracht werden. Dies, weil die „Behandlung“ untauglich und im konkreten Fall die Kosten (Fr. 65'000.-) unverhältnismässig hoch sind.