Kein Anspruch auf Gerichtskostenerlass im Kanton Solothurn
25. Juli 2008
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Im Kanton Solothurn besteht kein Anspruch auf Erlass von Gerichtskosten. Aus diesem Grund kann mangels eines rechtlich geschützten Interesses gegen einen abweisenden Erlassentscheid keine subsidiäre Verfassungsbeschwerde erhoben werden.