Kein Arbeitszimmerabzug bei freiwilligem Homeoffice
- Michal Sosnecki
- 31. Mai 2018
- 1 Min. Lesezeit
Ein Arbeitszimmerabzug wird nur dann gewährt, wenn regelmässig ein wesentlicher Teil der beruflichen Arbeit zu Hause erledigt werden muss. Wer beim Arbeitgeber zwar über keinen fixen Arbeitsplatz verfügt, jedoch eine vorhandene Arbeitsstation nutzen kann und freiwillig aufgrund persönlicher Bequemlichkeit Homeoffice macht, kann keinen Arbeitszimmerabzug machen.