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Kein Ausbildungsabzug bei Stipendium

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 1. Mai 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Wenn ein Kind für seine Ausbildung ein Stipendium im Umfang von CHF 16'000 erhält, kann der Vater keinen «deduzione per figli agli studi» (Abzug für Kinder in Ausbildung) machen, auch wenn die Auszahlung des Stipendiums erst im nächsten Jahr erfolgt ist.



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