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Kein Berufskostenabzug für IV-Bezügerin

  • 8. Mai 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Besucht eine IV-Bezügerin eine Tagesstätte und bezieht von dort keinen Lohn, können die Kosten für das Fahrrad sowie die Kosten für auswärtige Verpflegung nicht als Berufskosten abgezogen werden.



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