Kein Berufskostenabzug für IV-Bezügerin
- Thanusiya Wimalanathan

- 8. Mai 2012
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Besucht eine IV-Bezügerin eine Tagesstätte und bezieht von dort keinen Lohn, können die Kosten für das Fahrrad sowie die Kosten für auswärtige Verpflegung nicht als Berufskosten abgezogen werden.