Verwirkung des Besteuerungsrechts im interkantonalen Verhältnis
Ein Kanton muss periodische Steuern bis Ende Jahr "n+2" schriftlich anmelden; eine Verfügung ist nicht erforderlich.
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Ein Kanton muss periodische Steuern bis Ende Jahr "n+2" schriftlich anmelden; eine Verfügung ist nicht erforderlich.
Die Ausbuchung eines Aktivdarlehens über Eigenkapital kann auf fehlenden Rückzahlungswillen schließen lassen, auch ohne Verzichtsvertrag.
Eine Leibrente erfordert eine bestimmbare Leistung. Variable Ausschüttungen aus Stiftungsvermögen gelten als Einkommen.
Beim Verkauf nach 10 Jahren darf der Zuzugskanton den Rohgewinn besteuern; bei Verkauf nach 5 Jahren bleibt die Zuständigkeit offen.
Eine 77-jährige Liegenschaft gilt als vernachlässigt, wenn Renovationskosten rund 50 % des Erwerbspreises betragen.
Die Totalsanierung einer 400-jährigen Alphütte gilt steuerlich als Neubau und ist nicht als Unterhalt abzugsfähig.