top of page

Kein Beteiligungsabzug bei Kaufpreisbestandteil

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Wenn es sich bei der Abtretung eines Dividendenanspruchs um einen Kaufpreisbestandteil handelt, liegt kein für den Beteiligungsabzug qualifizierender Beteiligungsertrag vor.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page