Kein Beteiligungsabzug bei Kaufpreisbestandteil
- Thanusiya Wimalanathan
- 29. Mai 2012
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Wenn es sich bei der Abtretung eines Dividendenanspruchs um einen Kaufpreisbestandteil handelt, liegt kein für den Beteiligungsabzug qualifizierender Beteiligungsertrag vor.