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Kein Beteiligungsabzug bei Kaufpreisbestandteil

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 29. Mai 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Wenn es sich bei der Abtretung eines Dividendenanspruchs um einen Kaufpreisbestandteil handelt, liegt kein für den Beteiligungsabzug qualifizierender Beteiligungsertrag vor.



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