top of page

Kein Beteiligungsabzug bei Verkauf nach kurzer Haltedauer

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Aktualisiert: 13. Nov. 2024

Wird eine Beteiligung nach einer Haltedauer von weniger als einem Jahr verkauft, kann der Beteiligungsabzug nicht gewährt werden. Der Vorbesitz des Aktionärs der Gesellschaft kann nicht mitgerechnet werden.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page