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Kein Beteiligungsabzug bei Veräußerung unter 10%

22. Apr. 2016
1 Min. Lesezeit

Wird eine Beteiligungsquote von 1,25 Prozent an einer Beteiligung von ursprünglich 23,55 Prozent veräussert, berechtigt der Veräusserungsgewinn nicht zur Vornahme des Beteiligungsabzuges.



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