Wer in einem Jahr 88 Wertschriftentransaktionen im Umfang von 5.8 Mio. tätigt und dabei – wie in den 10 Jahren zuvor – einen Verlust erzielt, übt keine selbständige Erwerbstätigkeit aus, weil keine Gewinnstrebigkeit vorliegt.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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