Kein Gewerbe bei Verlust und fehlender Gewinnstrebigkeit
- Michal Sosnecki

- 8. Mai 2019
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Wer in einem Jahr 88 Wertschriftentransaktionen im Umfang von 5.8 Mio. tätigt und dabei – wie in den 10 Jahren zuvor – einen Verlust erzielt, übt keine selbständige Erwerbstätigkeit aus, weil keine Gewinnstrebigkeit vorliegt.