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Kein Kostenersatz bei selbst verfasster Beschwerde

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 18. Juni 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Wird die Beschwerde von der Beschwerdeführerin selbst verfasst, so besteht kein Anspruch auf Parteikostenersatz.



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