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Kein Missbrauch: Verein darf Krankenzusatzversicherungen anbieten

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Bietet ein Verein Krankenzusatzversicherungen an, ist für ihn die Rechtsform eines Vereins bzw. die Besteuerung zum Steuersatz für Vereine nicht missbräuchlich und somit keine Steuerumgehung.



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