Kein Missbrauch: Verein darf Krankenzusatzversicherungen anbieten
- Thanusiya Wimalanathan
- 6. Juli 2012
- 1 Min. Lesezeit
Bietet ein Verein Krankenzusatzversicherungen an, ist für ihn die Rechtsform eines Vereins bzw. die Besteuerung zum Steuersatz für Vereine nicht missbräuchlich und somit keine Steuerumgehung.