Kein neues Beweismittel im Revisionsverfahren
- Thanusiya Wimalanathan
- 25. Okt. 2010
- 1 Min. Lesezeit
Im Revisionsverfahren kann ein Rechtsgutachten, das erst nach Ausfällung des angefochtenen Entscheides erstattet wurde, nicht als neues Beweismittel eingelegt werden.