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Kein neues Beweismittel im Revisionsverfahren

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 25. Okt. 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Im Revisionsverfahren kann ein Rechtsgutachten, das erst nach Ausfällung des angefochtenen Entscheides erstattet wurde, nicht als neues Beweismittel eingelegt werden.



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