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Kein privilegierter Erbschaftstarif bei getrennten Wohnungen

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Im Kanton Aargau werden Erbschaften bei Personen, die mit der zuwendenden Person während mindestens fünf Jahren in Wohngemeinschaft (gleicher Wohnsitz) gelebt haben, mit einem privilegierten Tarif besteuert. Leben zwei Personen in je separaten Wohnungen in einem Zweifamilienhaus, liegt kein gemeinsamer Wohnsitz vor.



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