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Kein Rechtsanspruch auf Anfechtung von Erlassentscheiden

10. März 2008
1 Min. Lesezeit

Erlassentscheide betreffend die direkte Bundessteuer sind generell nicht beim Bundesgericht anfechtbar, mangels eines Rechtsanspruchs auf Steuererlass auch nicht solche der kantonalen Steuern.



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