Kein Rechtsanspruch auf Anfechtung von Erlassentscheiden
- Thanusiya Wimalanathan
- 10. März 2008
- 1 Min. Lesezeit
Erlassentscheide betreffend die direkte Bundessteuer sind generell nicht beim Bundesgericht anfechtbar, mangels eines Rechtsanspruchs auf Steuererlass auch nicht solche der kantonalen Steuern.