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Kein Sozialabzug bei Unterstützung nicht erwerbsberechtigter Personen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 16. Sept. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Wer eine nahestehende Person unterstützt, die aus ausländerrechtlichen Gründen nicht in der Schweiz arbeiten darf, kann für diese Person keinen Sozialabzug (Déduction pour charges de famille) nach dem kantonalen Genfer Steuergesetz vornehmen.



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