Kein Steuerumgehungstatbestand bei Honorarverzicht
- 12. Aug. 2008
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Verzichtet ein Aktionär einer überschuldeten Gesellschaft auf ein Beraterhonorar und kommt er gleichzeitig mit der Gesellschaft überein, dass stattdessen ein Aktionärsdarlehen im entsprechenden Umfang amortisiert werde, so liegt keine Steuerumgehung vor.