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Kein Vertrauensschutz ohne Nachweis

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Aktualisiert: 13. Feb.

Die unbelegte Behauptung einer telefonischen Auskunft oder Zusage genügt nicht, um einen Anspruch aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes zu begründen. Eine Schenkung bedingt vier Elemente: Zuwendung aus dem Vermögen eines Dritten, Unentgeltlichkeit, Bereicherung bei der empfangenden Person und ein Schenkungswille.



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