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Kein Zugang zum Bundesgericht bei abweisendem Steuererlass

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 26. Feb. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Steuererlass: Gegen einen abweisenden Erlassentscheid kann nicht mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde ans Bundesgericht gelangt werden, wenn das kantonale Recht keinen Rechtsanspruch auf den Erlass der Steuer vorsieht. Dies ist einzig in den Kantonen Bern und Jura der Fall.



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