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Kein überspitzter Formalismus bei laienhaften Anträgen

  • 25. Feb. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Es stellt überspitzten Formalismus dar, wenn die Steuerbehörde im Einspracheverfahren vom Beschwerdeführer laienhaft vorgebrachte Anträge nicht sinngemäss entgegen nimmt.



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