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Keine Abzugsfähigkeit von Vorfälligkeitsentschädigungen

  • 2. Apr. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Erfolgt die Auflösung einer Hypothek im Hinblick auf eine Veräusserung der Liegenschaft, können Vorfälligkeitsentschädigungen bei der Einkommenssteuer nicht als Schuldzinsen abgezogen werden.



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