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Keine Abzugsfähigkeit von Wahlkampfkosten als Berufskosten

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 23. Mai 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Politiker können die Wahlkampfkosten für ihre Wiederwahl nicht als Berufskosten abziehen.



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