Verkauft eine Aktiengesellschaft Grundstücke, welche sie zwei Jahre zuvor mittels Fusion übernommen hatte, und erzielt dabei einen Buchgewinn, deutet dies darauf hin, dass bei der Fusion stille Reserven übernommen wurden. Entsprechende Abschreibungen des zuvor aktivierten (unechten) Fusionsverlustes, werden steuerlich nicht anerkannt.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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