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AutorenbildMichal Sosnecki

Keine Anerkennung unechter Fusionsverluste

Verkauft eine Aktiengesellschaft Grundstücke, welche sie zwei Jahre zuvor mittels Fusion übernommen hatte, und erzielt dabei einen Buchgewinn, deutet dies darauf hin, dass bei der Fusion stille Reserven übernommen wurden. Entsprechende Abschreibungen des zuvor aktivierten (unechten) Fusionsverlustes, werden steuerlich nicht anerkannt.



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