Keine Anrechnung wertvermehrender Aufwendungen bei unentgeltlichem Baderecht
- Michal Sosnecki
- 20. Juli 2016
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Wird ein dingliches Baderecht auf einem Grundstück entschädigungslos eingeräumt, können bei einem späteren Verkauf der Liegenschaft keine diesbezüglichen Kosten als wertvermehrende Aufwendungen angerechnet werden.