Befangenheit: Die Mitgliedschaft im Gemeinderat (Exekutive) und in der Verwaltungsrekurskommission (Judikative) führt nicht zwangsläufig zu einer Befangenheit. Die Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer im Kanton St. Gallen wird nicht von der kommunalen Behörde, sondern vom kantonalen Steueramt vorgenommen. Auch kann sich eine einzelne Veranlagung nicht derart stark auf die finanziellen Interessen der Gemeinde auswirken.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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