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Keine Befangenheit durch Doppelfunktion in Exekutive und Judikative

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Befangenheit: Die Mitgliedschaft im Gemeinderat (Exekutive) und in der Verwaltungsrekurskommission (Judikative) führt nicht zwangsläufig zu einer Befangenheit. Die Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer im Kanton St. Gallen wird nicht von der kommunalen Behörde, sondern vom kantonalen Steueramt vorgenommen. Auch kann sich eine einzelne Veranlagung nicht derart stark auf die finanziellen Interessen der Gemeinde auswirken.



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