Wenn eine rechtskundig vertretene und hinsichtlich der möglichen Rechtsmittel zutreffend sowie umfassend informierte Beschwerdeführerin nicht alle Rechtsmittel ergriff, so stellt das kein offensichtliches Versehen oder eine allenfalls unbeholfene Ausdrucksweise dar, die vom Steueramt ohne weiteres zu berichtigen gewesen wäre.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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