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Keine Beschwerde ohne Kostenvorschuss

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 7. Okt. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Wird der Kostenvorschuss nicht rechtzeitig geleistet, so tritt das Bundesgericht auf eine Beschwerde im vereinfachten Verfahren nicht ein.



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