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Keine Bindung an erkennbare Fehlauskunft

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 1. Juni 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Eine fehlerhafte Auskunft der Steuerbehörden betreffend die Höhe einer anfallenden Grundstückgewinnsteuer hat keine bindende Wirkung, wenn der Rechtsvertreter den Fehler hätte erkennen müssen.



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