Keine Bindung an erkennbare Fehlauskunft
- Thanusiya Wimalanathan
- 1. Juni 2010
- 1 Min. Lesezeit
Eine fehlerhafte Auskunft der Steuerbehörden betreffend die Höhe einer anfallenden Grundstückgewinnsteuer hat keine bindende Wirkung, wenn der Rechtsvertreter den Fehler hätte erkennen müssen.