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Keine Bundesgerichtsbeschwerde gegen kantonale Steuerverwaltungen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 19. Juni 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Die Amtsführung einer kantonalen Steuerverwaltung kann nicht mittels Beschwerde beim Bundesgericht gerügt werden, da das Bundesgericht nicht Aufsichtsbehörde der kantonalen Steuerverwaltungen ist.



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