Keine Bundesgerichtsbeschwerde gegen kantonale Steuerverwaltungen
- Michal Sosnecki

- 19. Juni 2009
- 1 Min. Lesezeit
Die Amtsführung einer kantonalen Steuerverwaltung kann nicht mittels Beschwerde beim Bundesgericht gerügt werden, da das Bundesgericht nicht Aufsichtsbehörde der kantonalen Steuerverwaltungen ist.