Grundstückgewinnsteuer: Es liegt keine Ersatzbeschaffung vor, beim Kauf eines Grundstücks mit einem vollständigen landwirtschaftlichen Gewerbe samt Wohnhaus, wenn der Landwirt eine Grundstück verkaufte, auf welchem Schafe weideten und auf welchem eine Scheune zur Lagerung von Stroh, Dünger und Landmaschinen stand.
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Ausschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
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